FAQ - Fragen und Antworten zu ITCP
Als Exportweltmeister erwirtschaftet der deutsche Mittelstand über 50 Prozent seiner Wertschöpfung im Ausland. Für die Rechnungslegung der ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten hat jedes Land eine eigene Software- und Systemlandschaft. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, der Compliance und betriebswirtschaftliche Kontrolle beträchtlich erschwert, was zu existenziellen Risiken für die Unternehmen führen kann. Die gemeinsam mit DATEV neu entwickelte International Tax Compliance Platform (ITCP) befähigt den deutschen Mittelstand, ausländische Betriebsstätten und Tochtergesellschaften ohne Reibungsverluste organisatorisch einzubinden und Compliance-Risiken signifikant zu mindern. Folgende Vorteile entstehen:
- Jede Betriebsstätte/Tochtergesellschaft kann taggenau betriebswirtschaftlich - mit direktem Belegzugriff - eingesehen werden. Belegzugriff ist online möglich. Alles in deutscher Sprache.
- Der Unternehmer kann jederzeit mit dem Steuerberater aufgrund aktueller Zahlen Entscheidungen treffen.
- Es braucht kein aufwendiges Excel-Yoga mehr betrieben zu werden, um die ausländischen Steuervorschriften in die deutsche Steuerwelt zu übertragen. Die Steuerberatungs- und Kommunikationskosten werden erheblich gesenkt.
- Der gesamte Organisationsaufwand wir reduziert - die Effizienz wird durch den Echtzeitzugriff auf taggenaue Daten erhöht.
- Kostenreduzierung bei der Softwarepflege durch ein einheitliches weltweites System. Keine Wartungskosten, da die Lösung in der Cloud ist.
Aktuell kommuniziert der deutsche Steuerberater mit dem ausländischen Berater um die ausländische Buchhaltung der Betriebsstätte/Tochtergesellschaft in die deutsche Steuerwelt zu "übersetzen". Diesen aufwendigen Vorgang subsumieren wir unter dem Begriff "Excel-Yoga". Das gehört durch den Einsatz der Lösung der Vergangenheit an:
- Die ausländische Buchhaltung wird betriebsprüfungssicher in die deutsche Steuerwelt übertragen. Der deutsche Steuerberater sieht alle Daten – inklusive der Belege – in seiner für ihn gewohnten DATEV-Welt. Der Übertrag der Daten kann stündlich, täglich oder monatlich erfolgen.
- Die möglichen Fehler durch das Excel-Yoga werden eliminiert.
- Die Kommunikations- und Beratungskosten werden signifikant reduziert.
- Über das "Qualitätscluster mit DATEV" erhält er Zugang zu ausländischen Steuerberatern, die das System nutzen.
- Die betriebsprüfungssichere "Überleitung" der ausländischen Daten in die deutsche Steuerwelt reduziert den Aufwand bei Betriebsprüfungen erheblich. Ebenfalls ist das Risiko der "Schätzung" erheblich reduziert.
Der ausländische Steuerberater erhält einen signifikanten Wettbewerbsvorteil gegenüber den Kollegen, da er diese Lösung im "Qualitätscluster mit DATEV" nutzt. Die heute üblichen Anwendungen zwingen über weite Strecken zum unternehmerischen Blindflug. Über ein „Unternehmens-Cockpit“ stehen betriebswirtschaftliche Daten der ausländischen Niederlassungen in deutscher Sprache zur Verfügung. Das ermöglicht umgehendes Reagieren nicht nur auf administrativer und fiskalischer, sondern auch auf unternehmerischer Ebene. Die Entscheidungsträger können mit Echtzeitdaten schnell auf Änderungen von Zuständen und Bedingungen reagieren. Das ist in einer Welt dauerhafter Veränderungen von kaum zu überschätzender Bedeutung und minimiert den administrativen Aufwand erheblich.
Im "Qualitätscluster mit DATEV" werden nur Partnerbüros aufgenommen, die sich dazu verpflichten, nicht das Mandat des deutschen Steuerberaters in Deutschland abzuwerben. Bei nicht vereinbartem Handeln erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Qualitätscluster.
Eine revisions- und betriebsprüfungssichere Rechnungslegung im Ausland ist ein zentraler Bestandteil der weltweit einheitlichen Systemarchitektur. Genutzt wird ausschließlich zertifizierte Software, die mit einem compliance-konformen DMS verknüpft ist. Journalbuchungen, Debitoren, Kreditoren und die dazugehörigen Belege werden über eine eigens entwickelte Schnittstelle namens TAX2DATEV nach Deutschland übertragen. Durch ein Mapping werden dabei abweichende Regularien des jeweiligen Staates in die deutschen Kontenpläne SKR 03 oder 04 fiskalisch und buchhalterisch „übersetzt“ (steuerliche Überleitung). Die gesamten Informationen der ausländischen Niederlassungen stehen nun dem Unternehmer und seinem deutschen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in der gewohnten DATEV-Welt zur Verfügung.
Die heute vorhandene zeitaufwendige Bearbeitung durch „Excel-Yoga“ sowie die hohen Kommunikations- und Beratungskosten gehören der Vergangenheit an. Ebenso wird die Zahl der möglichen Fehlerquellen signifikant reduziert. Ebenfalls ohne weiteren Aufwand verfügbar ist die gesetzlich vorgeschriebene und GoBD-konforme Dokumentation, die bei einer Betriebsprüfung vorliegen muss.
Die heute üblichen Anwendungen zwingen über weite Strecken zum unternehmerischen Blindflug. Über ein „Unternehmens-Cockpit“ stehen betriebswirtschaftliche Daten der ausländischen Niederlassungen zur Verfügung. Das ermöglicht umgehendes Reagieren nicht nur auf administrativer und fiskalischer, sondern auch auf unternehmerischer Ebene. Die Entscheidungsträger können mit Echtzeitdaten schnell auf Änderungen von Zuständen und Bedingungen reagieren – das ist in einer Welt dauerhafter Veränderungen von kaum zu überschätzender Bedeutung. Sie haben taggenau von jedem Ort der Welt zugriff auf eine Vielzahl von relevanten Daten in deutscher Sprache:
- Umsatz-, Kosten- und Ertragszahlen – aktuell und im Vergleich zu den Vorjahren. (Ist und Soll)
- Körperschaftsteuerbelastung aufgrund der aktuellen Zahlen. Fällige Umsatzsteuerzahlungen werden ebenfalls angezeigt.
- Automatisierter oder individuell angepasste Vorausschau – im Vergleich zu den Ist-Zahlen – wird angezeigt. Die dazugehörige Steuerbelastung wird ausgewiesen.
- Überblick über die einzureichenden Steuererklärungen. Die eingereichten Steuererklärungen werden ebenfalls angezeigt, mit Datum der Einreichung und Höhe der gezahlten Steuer.
- Detaillierter Überblick über das gesamte Darlehensmanagement (Darlehenshöhe, Laufzeit, Zinsen, Fälligkeiten etc.). Diese Daten können auch in eine Exceltabelle übertragen werden.
- Aktuelles Anlageverzeichnis
- uvm.
Bei der Betriebsprüfung müssen alle relevanten Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen. Durch die betriebsprüfungssichere "Überleitung" entfällt schon einmal das aufwendige und kostenintensive Übersetzen. Bestandteil der Lösung ist ebenfalls ein weltweites Internes Kontrollsystem (IKS), das von den neuen GoBD seit 2020 zwingend vorgeschrieben ist. Im Flickenteppich-Modus hingegen wird das IKS zu einem fehleranfälligen und vom Aufwand her unzumutbaren Administrationsmonster. In der Folge droht die Verwerfung der Buchhaltung mit anschließender Schätzung. Das führt zu einer effektiven Doppelbesteuerung.
Alle Journalbuchungen, Debitoren und Kreditoren sowie die dazugehörigen Belege der ausländischen Betriebsstätte und Tochtergesellschaft sind direkt aus DATEV abruf- und/oder einsehbar.
Bevor wir die Frage der Zukunftssicherheit beantworten, schildern wir kurz unser Verständnis für das, was wir geschaffen haben. Wir haben ein digitales Ökosystem geschaffen. Darin kooperieren Unternehmen und Menschen, die zwar unabhängig sind, sich von der Teilnahme aber einen gegenseitigen Vorteil versprechen. Ein digitales Ökosystem hat in seinem Zentrum eine digitale Plattform, die diese Kooperation besonders gut unterstützt. Das ist unsere "Tax-Compliance-Plattform". Der Gesamtnutzen eines digitalen Ökosystems ergibt sich somit aus der Kombination der digitalen, vermittelnden Plattform und einer großen Menge an Partnern, die zum gegenseitigen Nutzen am digitalen Ökosystem teilnehmen und durch ihre Interaktionen zu Netzwerkeffekten führen.
Die Vielzahl von Partnern, die den Nutzern generieren, sind unter anderem der deutsche und ausländische Steuerberater, der Unternehmer und alle Entscheidungsträger, die in dem weltweiten unternehmerischen Zusammenspiel eingebunden sind.
Dazu bedarf es einerseits einer Software, die weltweit einsetzbar ist. Andererseits bedarf es Softwareunternehmen, bei denen davon auszugehen ist, dass diese noch lange am Markt tätig sind und nicht von einzelnen Programmierern abhängig sind. Wir haben uns für die Software von DATEV, SAP und Kyocera entschieden. Diese Software haben wir auf unserer Plattform so "angereichert", dass für unsere Zielgruppen der notwendige Nutzen erreicht wird.
Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit – in enger Abstimmung mit DATEV – haben wir die Plattform geschaffen. Diese dann einem einjährigen Rütteltest der Praxis ausgesetzt und können die Lösung nun mit gutem Gewissen anbieten.
Wir verhehlen nicht, dass wir auf das Ergebnis ein wenig stolz sind. Auch deshalb, da wir bei einem sehr komplexen Thema erste große Schritte in die Digitalisierung vollzogen haben.
Ein Internes Kontrollsystem (IKS) besteht aus systematisch gestalteten technischen und organisatorischen Regeln des methodischen Steuerns. Darüber hinaus beinhaltet es Kontrollen im Unternehmen zum Einhalten von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden, die durch das eigene Personal oder böswillige Dritte verursacht werden können.
Bestandteil der Lösung ist ebenfalls ein weltweites Internes Kontrollsystem (IKS), das von den neuen GoBD seit 2020 zwingend vorgeschrieben ist. Im Flickenteppich-Modus hingegen wird das IKS zu einem fehleranfälligen und vom Aufwand her unzumutbaren Administrationsmonster. In der Folge droht die Verwerfung der Buchhaltung mit anschließender Schätzung. Das führt zu einer effektiven Doppelbesteuerung.
Das grenzübergreifende Zusammenspiel mit DATEV beinhaltet alle Vorgänge und Inhalte, die für die Leitung eines Unternehmens relevant sind. Eine revisions- und betriebsprüfungssichere Rechnungslegung im Ausland ist ein zentraler Bestandteil der weltweit einheitlichen Systemarchitektur. Genutzt wird ausschließlich zertifizierte Software, die mit einem compliance-konformen DMS verknüpft ist.
Journalbuchungen, Debitoren, Kreditoren und die dazugehörigen Belege werden über eine eigens entwickelte Schnittstelle namens TAX2DATEV nach Deutschland übertragen. Durch ein Mapping werden dabei abweichende Regularien des jeweiligen Staates in die deutschen Kontenpläne SKR 03 oder 04 fiskalisch und buchhalterisch „übersetzt“. Die gesamten Informationen der ausländischen Niederlassungen stehen nun dem Unternehmer und seinem deutschen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in der gewohnten DATEV-Welt zur Verfügung.
Die heute vorhandene zeitaufwendige Bearbeitung durch „Excel-Yoga“ sowie die hohen Kommunikations- und Beratungskosten gehören der Vergangenheit an. Ebenso wird die Zahl der möglichen Fehlerquellen signifikant reduziert.