Flick Gocke Schaumburg
Flick Gocke Schaumburg steht für steuerzentrierte Rechtsberatung: Eine außerordentliche Expertise im nationalen und internationalen Steuerrecht kombinieren wir mit Spezialwissen in weiteren besonders unternehmensrelevanten Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Der Vielschichtigkeit unternehmerischer Aufgaben begegnen wir mit einem konsequent interdisziplinären Ansatz: Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten bei uns eng zusammen.
Wir beraten global aufgestellte Konzerne, die Mehrheit der DAX-Werte, national und international tätige Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen, vermögende Privatpersonen sowie gemeinnützige und öffentliche Institutionen.
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Unsere Leistungen
Die Beratung im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht ist eine der Kerndisziplinen von Flick Gocke Schaumburg. Ausgangspunkt unserer Tätigkeit ist die steuerrechtliche Betrachtung des Status quo und der sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten.
Steuerberatung und Steuergestaltung für Unternehmen
Wesentlicher Teil unserer Praxis im Unternehmenssteuerrecht ist die Gestaltungsberatung. Hier analysieren wir beispielsweise Möglichkeiten zur Steueroptimierung im Rahmen der grenzüberschreitenden Konzernbesteuerung (z.B. Organschaft), befassen uns mit Gestaltungsoptionen bei der Besteuerung Dividendeneinkünften und Veräußerungsgewinnen und entwickeln Konzepte zur steuerlichen Optimierung der konzerninternen bzw. unternehmensexternen Fremdfinanzierungen.
Familienunternehmen im Fokus
Besonders häufig werden wir für Familienunternehmen tätig. Sie beraten wir insbesondere bei der Wahl der Rechtsform und dem Aufbau der Unternehmensstruktur, der Trennung von Familienstämmen und der Aufteilung des Familienunternehmens. Wir stehen ihnen beratend zur Seite, wenn es um die (un-)entgeltliche Übertragung von Anteilen auf weitere Familienmitglieder oder Dritte geht und beraten fortlaufend zu Finanzierungsfragen oder zu internationalen Aspekten wie zum Beispiel dem Wegzug von Familienmitgliedern ins Ausland.
Unserer Beratungsfelder im Unternehmenssteuerrecht auf einen Blick:
- Unternehmens- und Konzernbesteuerung
- Steuerrecht der Familienunternehmen
- Umstrukturierungen und Umwandlungen
- Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Steuerorientierte Unternehmensfinanzierung
- Steuerliche Betriebsprüfungen
- Bilanzsteuerrecht
- Finanzprozessführung und Schiedsverfahren
Vermögende Privatpersonen und Familienunternehmer vertrauen unserer steuerrechtlichen Spezialberatung seit vielen Jahrzehnten. Kontinuierlich begleiten wir sie bei der steueroptimierten Übergabe des Vermögens zu Lebzeiten, aber auch von Todes wegen. Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen sind unsere Gestaltungen dabei stets rechtssicher, streitvermeidend und steuerrobust.
Unsere Beratung im Bereich der Vermögensnachfolge erstreckt sich auf alle damit in Zusammenhang stehenden erbrechtlichen, ertragsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen. Unsere besondere Kompetenz auf diesem Gebiet haben wir durch zahlreiche erfolgreich mitbegleitete Vermögensnachfolgen unter Beweis gestellt.
Private Clients mandatieren uns bei Erbauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckungen und in Erbprozessen. Konsequent nehmen wir ihre Interessen auch in Erbauseinandersetzungen wahr. Wir übernehmen das Amt als Testamentsvollstrecker und vertreten vermögende Privatpersonen als Erbrechtsanwälte, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Erbschaft kommt.
Während die Globalisierung heute nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens prägt, sind Steuern noch immer weitgehend Ländersache. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen sehen sich so mit einer Vielzahl unterschiedlicher Steuerregime konfrontiert, die sie einerseits bei ihren Inbound- und Outbound-Aktivitäten berücksichtigen müssen, die ihnen andererseits neue Gestaltungsoptionen eröffnen.
Think-tank für Internationales Steuerrecht
Flick Gocke Schaumburg hat sich als eine der ersten Kanzleien in Deutschland intensiv dem Thema Internationales Steuerrecht verschrieben. Den Fragen der internationalen Besteuerung widmen sich unsere Rechtsanwälte und Steuerberater stets zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Rechtsentwicklung. Ihren Know-how-Vorsprung setzen sie Tag für Tag in eine gleichermaßen wissenschaftlich fundierte wie praxisnahe Mandatsarbeit um. Vielfach binden wir Experten im Ausland mit ein und können dabei auf ein Netzwerk exzellenter Partnerkanzleien in den wichtigsten Märkten weltweit zurückgreifen.
Vor der Gestaltungsberatung bis zur Konfliktlösung
Themenschwerpunkte unserer Praxis für Internationales Steuerrecht sind die Gestaltung deutscher Investitionen im Ausland und die Gestaltung ausländischer Investitionen in Deutschland. Wir übernehmen steuerrechtliche Gutachten im Vorfeld oder begleitend zu einer internationalen Unternehmensaktivität. Wir holen verbindliche Auskünfte ein und verhandeln mit den Finanzbehörden. Oftmals beraten wir federführend den steuerrechtlichen Teil der Umstrukturierung internationaler Unternehmen und Gruppen ebenso wie grenzüberschreitender Unternehmenskäufe und -verkäufe. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, führen wir für unsere Mandanten internationale Prozesse, Verständigungs- und Schiedsverfahren.
Risiko Doppelbesteuerung
Grenzüberschreitendes unternehmerisches Handeln ist regelmäßig mit dem Risiko einer Doppelbesteuerung verbunden. Um dieses Risiko zu vermeiden, zumindest zu mindern, stimmen wir wichtige Sachverhalte mit internationalen Finanzbehörden ab, z.B. im Rahmen von Advance Pricing Agreements. Aus zahlreichen erfolgreich begleiteten Projekten verfügen wir über ein besonderes Know-how im Bereich des internationalen Informationsaustauschs zwischen den Finanzbehörden.
Verrechnungspreise, Lizenzen, Funktionsverlagerungen
Flick Gocke Schaumburg verfügt über besondere Expertise in den Bereichen Verrechnungspreise, Lizenzen und Funktionsverlagerungen zwischen verbundenen Unternehmen. Wir beraten im Zusammenhang mit internationalen Steuerbelastungsvergleichen ebenso wie zu allen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen.
Unsere Beratungsfelder im Internationalen Steuerrecht im Überblick:
- Grenzüberschreitende Investitionen (Inbound / Outbound)
- Grenzüberschreitende Umstrukturierungen und Umwandlungen
- Internationaler Unternehmenskauf und -verkauf
- Internationale Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen
- Wegzug und Zuzug von natürlichen Personen und Unternehmen
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Internationale Nachfolgeplanung
- Ausländische Familienstiftungen und Trusts
- Verständigungs- und Schiedsverfahren
- Internationaler Informationsaustausch
- Finanzprozessführung einschließlich Vertretung vor dem EuGH
- Vertretung in der Abwehr und Einleitung von Beihilfenverfahren in Steuersachen

Kontakt
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