KPMG
Die German Service Group ist ein Zusammenschluss französischer KPMG-Mitarbeiter, die über langjährige Erfahrung in der Betreuung deutscher Unternehmen auf dem französischen Markt verfügen.
Unsere Experten überzeugen durch einen individuellen Beratungsansatz und ein vielschichtiges Dienstleistungsangebot, welches sich von Buchhaltungsleistungen, über Personalverwaltung und Steuerberatung bis hin zu Unternehmensberatung erstreckt. Wir begleiten Sie bei jedem Ihrer Schritte auf dem französischen Markt.
Unsere grenzüberschreitende Erfahrung erstreckt sich mittlerweile auf über 30 Jahre. Dabei beraten wir Unternehmen verschiedener Größe, ob kleine und mittlere Unternehmen, Familienunternehmen oder Tochtergesellschaften großer Konzerne.
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Unsere Leistungen
Sie, als deutschsprachiger Unternehmen, stehen mit ihren Aktivitäten auf dem französischen Markt vor verschiedenen kulturellen, regulatorischen und operativen Herausforderungen.
Obwohl Frankreich, Deutschland, Österreich und die Schweiz eng beieinander liegen und durch die langjährige Zugehörigkeit zur EU zusammengewachsen sind, bestehen zahlreiche französische Besonderheiten, bei deren Bewältigung wir Sie gerne unterstützen.
Die franzsösische Tochtergesellschaft muss über eine klar definierte Unternehmensstrategie, mit einer zielgruppengerechten Vertriebsstruktur verfügen. Zu deren Umsetzung sind insbesondere passende Mitarbeiter und eine geeignete Geschäftsführung zu identifizieren und an ihr Unternehmen zu binden. Ebenso sind zeitgerechte EDV-Systeme und Anbindungen unerlässlich. Die Implementierung eines wirksamen Risikomanagementsystems ermöglicht der deutschsprachigen Muttergesellschaft eine effiziente Steuerung der Tochtergesellschaft und der französischen Geschäftsführung genügend Spielraum ihrem Tagesgeschäft nachzukommen.
Bezüglich der Buchhaltung bestehen einige Besonderheiten in Frankreich. Rechnungen und Belege müssen unter strengen Bedingungen aufgewahrt werden. In dem sogenannten "verlässlichen Prüfpfad" sind wesentliche Unternehmensprozesse zu dokumentieren. Die Buchhaltung muss zwingend in französischer Sprache geführt werden, ebenso ist ein verpflichtender Kontenrahmen zu verwenden.
Die Regelungen bezüglich französischem Steuer- und Arbeitsrecht sind vielschichtig und kompliziert. Durch ständige und fortlaufende Änderungen des nationalen Rechts, verbunden mit einer Anpassungen an das EU-Rechts ist es wichtig, verlässliche Experten an seiner Seite zu wissen.
Wenn organisches Wachstum an seine Grenzen stößt oder der Markteintritt in Frankreich signifikant beschleunigt werden soll, kommt man an einem externen Zukauf nicht vorbei. Der M&A-Markt in Frankreich ist vielversprechend, viele internationale Unternehmen sind auf dem französischen Markt tätig. Eine Übernahme eines Unternehmens muss dennoch gut geplant werden.
In einem ersten Schritt ist ein geeignetes Zielunternehmen zu identifizieren. Hierbei kann auf Institutionen zurückgegriffen werden, die regelmäßig solche Transaktionen durchführuen, wie beispielsweise Investmentbanken oder Fonds oder vor Gericht, wenn aus der Insolvenzmasse eines Unternehmens, die verbleibenden Aktivitäten übernommen werden. Der gängigste Weg ist allerdings die gezielte und strukturierte Suche, nach definierten Kriterien wie Kundenstamm, Lage der Geschäftsräume, Größe und Unternehmensart, sie dauert allerdings auch am längsten.
In einem zweiten Schritt Kontakt zum Zielunternehmen aufzunehmen und die Entscheidungsträger von ihren Absichten zu informieren. Hierbei bedarf es eines besonderen Verständnisses der kulturellen Besonderheiten um Erfolgreich einen persönlichen Kontakt herzustellen.
Anschließend empfiehlt es sich eine sogenannte Due-Dilligence-Prüfung durchzuführen, das Unternehmen also auf finanzielle, rechtliche, steuerliche, organisatorische Risiken hin zu analysieren und Synergien zu entdecken und bewerten.
Als letzter Schritt ist schließlich der Kaufvertrag zu unterzeichnen. Hierbei ist insbesondere ein Augenmerk auf die Vielzahl von Vertragsklauseln und Garantien zu legen.
Um ihren Markteintritt in Frankreich erfolgreich umzusetzen stehen Ihnen verschiedene mögliche rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Sollen lediglich einzelne vertriebsfördernde Maßnahmen durchgeführt werden, ist das Verbindungsbüro die Gesaltung ihrer Wahl. Hierdurch wird keine Körperschaftsteuerpflicht in Frankreich begründet, allerdings ist verfügt das Verbindungsbüro über keine Rechtsvpersönlichkeit, d.h. es können keine Verträge abgeschlossen werden.
Als Zwischenschritt vor Gründung einer eigenen Tochtergesellschaft, kann die Etablierung einer Betriebsstätte entweder durch eigene Mitarbeiter oder die Einstellung eines unselbstständigen Handelsvertreters genutzt werden. Hierdurch wird bereits eine Steuerpflicht in Frankreich begründet. Sämtliche Verträge müssen allerdings weiterhin durch die Muttergesellschaft unterzeichnet werden.
Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft ist eine passende Rechtsform zu wählen. In der Praxis wird am häufigsten die SARL verwendet, die im Wesentlichen einer deutschen GmbH entspricht.
Eine flexibele Lösung stellt die sogenannte Domizilierung dar. Hierbei werden in einem Büro Flächen angemietet, ebenso wird der Eingang der Post, Telefonate und ähnliches verwaltet, ohne eigenes Personal vor Ort anzustellen.
Frankreich stellt für ausländische Unternehmen einen interessanten Absatzmarkt dar. Die Kaufkraft liegt deutlich über dem EU-weiten Durchschnitt.
Von elementare Bedeutung ist es, eine zielgruppengerechte Vertriebsstrategie zu entwickeln. Dabei ist insbesondere auf die lokalen Besonderheiten der Kundenwünsche einzugehen.
Eine umfassende Marktanalyse erlaubt es wichtige Informationen über Marktteilnehmer, Vertiebskanäle, Marketingstrategien zu erlangen um zielgerichtet Kunden zu gewinnen.
Es gibt verschiende Möglichkeiten auf dem französischen Markt aktiv zu werden, durch die Errichtung eines Verbindungsbüros, die Einstellung eines Handelsvertreters, die Zusammenarbeit mit einem externen Handelsvertreters oder die Gründung einer Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft.
Als letzter Schritt ist ein geeigneter Absatzkanal zu wählen, z.B; Vertrieb über einen Händler, über das Internet, mit Hilfe von Handelsvertretern oder eigenen Mitarbeitern. Je nach Vertriebskanal sind rechtliche Besonderheiten zu beachten.
Das Team der German Service Group hilft Ihnen dabei, ihre Vertriebsstruktur in Frankreich ideal aufzustellen.
KPMG unterstützt Sie bei allen Fragestellungen rund das Arbeitsverhältnis in Frankreich.
In Frankreich bestehen besondere gesetzliche Regeulungen in Bezug auf Arbietszeit, Vergütung, Urlaub, Besteuerung und weitere Aspekte wie beispielsweise die Kündigung. Darüber hinaus bestehen für Unternehmen in Frankreich weitgehende formalistische Vorschriften wie die Meldung der Einstellungsanzeige oder das Ausfüllen eines Personalregisters.
Wie auch in anderen Ländern unterliegen Unternehmen nach Überschreiten bestimmter Schwellenwerte weiterer Anforderungen, wie beispielsweise der Einrichtung eines Betriebsrates.
Zu beachten sind weiterhin zahlreiche Regelungen bezüglich der Sozialversicherungspflicht, insbesondere bei vorrübergehend in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmern. Allerdings lassen sich in diesem Bereich durch geschickte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Planungen erhebliche Einsparpotentiale für Ihre Mitarbeiter realisieren.


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